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Kirchenasyl

Die BAG begrüßt die Gewährung von Kirchenasyl für Flüchtlinge, unabhängig von ihrer Religion, durch christliche Gemeinden, die hier ihrem ureigenem Auftrag zur karitativen Fürsorge nachkommen.

07.03.15 –

Die BAG begrüßt die Gewährung von Kirchenasyl für Flüchtlinge, unabhängig von ihrer Religion, durch christliche Gemeinden, die hier ihrem ureigenem Auftrag zur karitativen Fürsorge nachkommen. Der starke Anstieg von 79 dokumentierten Kirchenasylen in 2013 auf 226 in 2015 verweist auf einen Fakt, auf den wir als Partei B90/DIE GRÜNEN bereits seit langem hinweisen und für den wir praktisch seit unserer Gründung vor 35 Jahren politische Lösungen anzubieten versuchen: In einer globalisierten Welt funktionieren Abschottungen nicht mehr, so dass Probleme aus anderen Teilen der Erde zu uns kommen und uns herausfordern - ob wir es nun wollen oder nicht. Das Verständnis von EINER Weltgesellschaft und einer uns anvertrauten Erde liegt für uns bereits in der biblischen Schöpfungsgeschichte begründet. Genau deswegen bekennen wir uns auch zu einer solidarischen Haltung innerhalb der EINEN Welt.

 

Von den 45 in 2013 beendeten Kirchenasylen war für 43 ein positiver Ausgang zu verzeichnen, endeten also mindestens mit einer Duldung. In 31 Fällen konnte eine Rückschiebung, die eigentlich nach „Dublin-II“ hätte erfolgen sollen, abgewendet werden. Für uns belegt dies, dass Kirchenasyle einen genaueren Blick auf die individuellen Schicksale ermöglichen, die dann letztlich meist zu einer Neubewertung führen. Alleine dies rechtfertigt für uns bereits die Existenz von Kirchenasylen. Eine psychologische Begleitung der Flüchtlinge sollte gewährleistet werden.

 

Kirchenasyle sind für uns Zeichen einer funktionierenden und mutigen Zivilgesellschaft. Die Kirchengemeinden, die Kirchenasyl gewähren, stellen die staatlichen Gesetze nicht in Frage, sondern leisten damit zivilen Ungehorsam aus christlicher Verantwortung heraus. Kirchenasyle gehen in ungebrochener Tradition zurück bis auf die griechische Antike und haben Vorbilder in der israelitischen Kultur, wie wir sie auch in der hebräischen Bibel nachlesen können. Der Schutz von Menschen in einem heiligen Raum, dem Schutzraum Gottes, ermöglicht das Heil-werden von oft an Seele und Körper traumatisierten Menschen. Auf der anderen Seite lernen die sie begleitenden Menschen in den Kirchenasylgemeinden, die Bibel mit ihren Fluchtgeschichten von Abraham über Josef bis hin zu Jesus neu zu verstehen und zu neuer, und vor allem auch erfahrbarer internationaler Solidarität auf lokaler Ebene zu finden.

 

Die BAG begrüßt die seit langem erfolgreich praktizierten Kirchenasyle ausdrücklich, weil sie unseren ureigenen Werten entsprechen und die (Welt-) Bürgergesellschaft fördern, an der uns gelegen ist.

 

Wir fordern - wie der Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland den Rückzug von Thomas de Maizière aus dem Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages.

 

Wir fordern die politischen Gremien auf, die bisher praktizierte und bewährte Fristenregelung von sechs Monate beizubehalten, und nicht, wie vom Bundesinnenministerium erwogen, auf 18 Monate auszudehnen.

 

Beschlossen in Berlin, am 7. März 2015

 

 

Begründung / Hintergrundinformation (intern):

 

226 Kirchengemeinden, evangelisch wie katholisch gewähren derzeit Kirchenasyl (Stand 20.02.2015). Wenigstens 411 Personen stehen so unter kirchlichem Schutz; darunter sind etwa 125 Kinder. Dies ist im Vergleich zu den 200.000 Asylverfahren in 2014 ein sehr kleiner Prozentsatz.

 

Das Kirchenasyl ist in jüngster Zeit zum Gegenstand der öffentlichen Debatte geworden. Maßgeblichen Anteil daran hatte Bundesinnenminister de Maizière, der laut Spiegel am Di, 27.1. bei einem Treffen des CDU-Präsidiums mit 19 deutschen Bischöfen in Berlin die Kirchenleute dafür rügte, dass sie einzelnen Flüchtlingen Unterschlupf gewährten, die von der Abschiebung bedroht seien: “Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab", sagte de Maizière. Zwar habe er als Christ Verständnis dafür, dass die Kirchen "in Einzelfällen" unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnehmen würden. Dennoch gehe es nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten.” (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-kritisiert-kirchenasyl-a-1015933.html)

 

Am Do, 12.2. berichtet die Presse über eine weitere Eskalation des Themas durch de Maizière durch den Vergleich des Kirchenasyls mit der Scharia:

 

"Die Scharia ist auch eine Art Gesetz für Muslime, sie kann aber in keinem Fall über deutschen Gesetzen stehen. (http://www.welt.de/politik/deutschland/article137373663/Union-kritisiert-de-Maiziere-fuer-Scharia-Vergleich.html) Nach vielfacher Kritik von Kirchenvertretern und auch der eigenen Partei nahm er diese Aussage wieder zurück.

 

Am Dienstag letzter Woche (24. Februar 2015) trafen sich schließlich katholische und evangelische Kirche zu einem Spitzengespräch mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Manfred Schmidt in Berlin. An dem Gespräch nahmen der Leiter des Katholischen Büros in Berlin Prälat Karl Jüsten und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann teil. Das BAMF stellte dabei klar dass die Tradition des Kirchenasyls an sich nicht in Frage gestellt wird. Gleichzeitig wurde die Einführung einer verschärften Fristenregelung um ein halbes Jahr aufgeschoben; sie hätte Kirchenasyl als „Untertauchen“ gewertet und zu die notwendige Kirchenasylzeit von sechs auf achtzehn Monate verdreifacht, was zu einer immensen Mehrbelastung der betroffenen Gemeinden geführt hätte.

 

Vor dem Hintergrund dieser Geschehnisse forderte am 25. 2.2015 der Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland den Rücktritt von Thomas de Maizière aus dem Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages.

 

Kategorie

Beschlüsse | Presse

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